Die Bekanntgabe der Noten erfolgt durch das Referat "Praktikum und Prüfungen". Die Einsichtnahme in die korrigierten Leistungsnachweise wird durch das Dekanat geregelt.

Anfragen an den Dozenten werden als versuchte Einflussnahme auf den Bewertungsprozess gewertet und an die Prüfungskommission gemeldet - insbesondere, wenn sie Hinweise auf mehrfache Versuche und/oder Auslandsaufenthalte enthalten. Es wird von solchen Versuchen einer Einflussnahme abgeraten.
Soweit Auslandsaufenthalte im Rahmen eines Studiums erfolgen, erfolgt eine Vorab-Meldung an die Studiengangsleitung.